Unter «Justitias Blog» publizieren wir in unregelmässigen Abständen interessante Fälle aus unserer Praxis. Lesen Sie nach, wie die Gerichte geurteilt haben.
Eine Verfügung, mit der ein früherer, rechtskräftiger Entscheid vollzogen wird, kann grundsätzlich nur soweit angefochten werden, als die gerügte Rechtswidrigkeit in der Vollstreckungsverfügung selbst begründet ist.
Rechtsöffnungsentscheide können mit Beschwerde angefochten werden.
Die Baubewilligung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.
Entscheide und Verfügungen können nichtig sein.
Die Einführung einer Tempo-30-Zone stellt eine Verkehrsbeschränkung dar
Die UVP-Pflicht muss sich auf alle Teile erstrecken, die zusammen eine Gesamtanlage bilden.
Wird eine Baurechtsdienstbarkeit für die Erstellung einer Lärmschutzwand enteignet, kann dies nicht ohne finanzielle Entschädigung geschehen.
Eine Zivilrichterin, die wenige Monate vor der Ausfällung eines Urteils einen von einer der Verfahrensparteien gestifteten Preis erhalten hat, gilt als befangen.
Für die blosse Kenntnisnahme, dass die Gegenpartei ein Rechtsmittel eingereicht und dieses wieder zurückgezogen hat, bevor es überhaupt zur Antwort zugestellt wurde, wird keine Parteientschädigung zugesprochen.
Die ordentliche Kündigung eines Mietvertrages setzt keinen besonderen Kündigungsgrund voraus.
Die VSS-Normen sind zwar gemäss Rechtsprechung nicht völlig schematisch und stur zu übernehmen und deren Anwendung muss im Einzelfall auch vor den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit, standhalten.
Das Strassenbauprojekt bedingt eine Landabtretung im Umfang von 66 m² und eine vorübergehende Landbeanspruchung von 45 m² (während der Bauphase).
Demgegenüber kann der als Wald ausgeschiedene, ausserhalb der Bauzone liegende Parzellenbereich bei der Grundstücksfläche nicht berücksichtigt werden.
Die Abstände können ungleich verteilt, verkleinert oder aufgehoben werden.
Privatrechtliche Einwände wie der Hinweis auf eine Bauverbotsdienstbarkeit oder behauptete Eigentumsrechte Dritter, sind von den Baubewilligungsbehörden nicht zu beachten.
Die Feststellung sowohl des Nachlasssubstrates als auch des Erbanteils des Klägers stellt einen unabdingbaren Bestandteil einer Erbteilungsklage dar.
Der Willensvollstrecker ist aktivlegitimiert, einzelne Erben auf dem Prozessweg um Auskunftserteilung über bestimmte, gegebenenfalls den Nachlass betreffende Vorgänge zu verhalten.
Ein aufgrund des vorgelagerten, auskragenden Balkons nicht in Erscheinung tretender "Rücksprung" weist keine abstandsverringernde Wirkung auf und darf nicht an die Mehrlänge angerechnet werden.
Öffentliche Abgaben, wozu Baubewilligungsgebühren gehören, bedürfen einer gesetzlichen Grundlage
Die Messweise des Grenzabstands wie auch die Definition des Vollgeschosses und der Fassade sind kantonal abschliessend definiert.
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