In Bauzonen mit einem Mindestwohnanteil zwischen 60 und 80 % wirken sexgewerbliche Betriebe aufgrund ihrer ideellen Immissionen stark störend. Sie sind nicht zonenkonform und können verboten werden.
In Bauzonen mit einem Mindestwohnanteil zwischen 60 und 80 % wirken sexgewerbliche Betriebe aufgrund ihrer ideellen Immissionen stark störend. Sie sind nicht zonenkonform und können verboten werden.