Unter «Justitias Blog» publizieren wir in unregelmässigen Abständen interessante Fälle aus unserer Praxis. Lesen Sie nach, wie die Gerichte geurteilt haben.
Bei der Verpflichtung zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuches handelt es sich nicht um einen anfechtbaren Zwischenentscheid.
Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst unter anderem ein Akteneinsichtsrecht.
Das Baugesuch hat alle für die baurechtliche Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Angaben zu enthalten; insbesondere sind Pläne beizulegen.
Telekommunikationsleitungen dürfen im öffentlichen Grund und Boden verlegt werden.
Die Guthaben der Säule 3a eines Vorsorgenehmers fallen seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr in den Nachlass eines Erblassers (Art. 82 Abs. 4 BVG). Es besteht ein direktes Forderungsrecht der begünstigten Person gegenüber der Vorsorgeeinrichtung.
Wird im Rahmen der erstmaligen Schaffung einer dem Raumplanungsgesetz (RPG) konformen Nutzungsplanung eine Parzelle der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZOBA) zugewiesen, handelt es sich um eine Nichteinzonung.
Eine Anordnung zur Widerherstellung des rechtmässigen Zustandes (Abbruch eines Gebäudes) setzt voraus, dass ein unrechtmässiger Zustand vorliegen muss.
Baurechtliche Ästhetikklauseln vermitteln der kommunalen Baubehörde einen durch die Gemeindeautonomie geschützten Ermessensspielraum, den die kantonalen Beschwerdeinstanzen auch dann zu respektieren haben, wenn sie nach Art. 33 Abs. 3 Bst. b RPG die Angemessenheit des Bauentscheids prüfen.
Eine Gemeinde kann mit einem Grundeigentümer einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschliessen, sofern das Gesetz eine vertragliche Lösung nicht ausschliesst und er die geeignetere Handlungsform ist als die Verfügung.
Belässt die Formulierung einer Nebenbestimmung (Auflage, Bedingung) in einer Baubewilligung keinen Spielraum für ihre Umsetzung, qualifiziert das Bundesgericht diese Baubewilligung als anfechtbaren Endentscheid.
Ein Baugesuch für eine Mobilfunkanlage auch innerhalb der Bauzone stellt eine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 2 Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) dar.
Die Baubewilligung ist die behördliche Feststellung, dass einem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse aus dem Bau-, Planungs- und Umweltrecht entgegenstehen.
Müssen oder können Grundeigentümer ihrer Zivilschutzraumbaupflicht nicht nachkommen, haben sie einen Ersatzbeitrag zu leisten.
Die Aktenführungspflicht der Behörden bildet das Gegenstück zu dem aus ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) fliessenden Akteneinsichts- und Beweisführungsrecht der Partei.
Der vom Erblasser durch letztwillige Verfügung vollständig übergangene Pflichtteilserbe muss für die Einreichung einer Erbteilungsklage vorgängig durch eine Herabsetzungs- oder Ungültigkeitsklage zuerst seine Erbenstellung erlangen
Per 1. Januar 2021 ist die Rückerstattungspflicht der Erben bei Ergänzungsleistungen in Kraft getreten.
Eine freistehende Photovoltaikanlage, die der Stromerzeugung für einen Gewerbebetrieb in der angrenzenden Gewerbezone dient, ist in einer reinen Wohnzone nicht zonenkonform.
Die Gemeinden haben dafür zu sorgen, dass Schutzobjekte geschont und, wo das öffentliche Interesse an diesen überwiegt, ungeschmälert erhalten bleiben.
Es besteht eine bundesrechtliche Pflicht, für die an ein ISOS-Gebiet angrenzende Bauparzelle ein Gutachten einzuholen.
Baubewilligungsbehörde ist im Kanton Aargau der Gemeinderat (§ 59 Abs. 1 BauG).
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