Die Vollgeschossfläche bestimmt die zulässige Attikageschossfläche. Ist bei einem Terrassenhaus die oberste Terrassenstufe im Verhältnis zu den übrigen Terrassenhäusern stark vergrössert, ist nicht die oberste Terrassenstufe massgebend, sondern eine "normale" Grundfläche der Terrassenhäuser. Für die Bestimmung dieses normalen Terrassenhauses kann der Durchschnitt aller Geschosse einen Anhaltspunkt liefern. Weitere entscheidende Punkte sind - wie schon beim Begriff der terrassierten Baute – der optische Eindruck und die Funktionalität der einzelnen Gebäudeteile.