
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Nebenbestimmungen bedürfen wie jeder Verwaltungsakt einer gesetzlichen Grundlage. Indessen braucht nicht in jedem Fall ein Rechtssatz vorhanden zu sein, der die Nebenbestimmung ausdrücklich...
Das Institut des Beitragsrevers ist ein spezifisch baurechtliches.
Nutzungspläne ordnen die zulässige Nutzung des Bodens (Art. 14 Abs. 1 RPG).
Im Rahmen eines Gesuchs um vorsorgliche Beweisführung nach Art. 158 ZPO kann die Einholung eines gerichtlichen Gutachtens verlangt werden.
...ZU IHREM NUTZEN!