
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Um das Erbrecht der Kinder des Ehemannes aus einer früheren Ehe auszuschliessen, erwarb die Ehefrau als Alleineigentümerin ein Haus.
Eine Baubewilligung wurde wegen der notorischen Überdimensionierung der Bauzone und erheblicher Änderung der Verhältnisse seit dem Planerlasse aufgehoben (BGE 1C_200/2024).
Die unter einer Hochspannungsleitung liegende Grundstücksfläche ist an die massgebende Grundstücksfläche anzurechnen.
Das Gemeinwesen ist gestützt auf Art. 962 Abs. 1 ZGB verpflichtet, öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, wie sie in Baubewilligungen enthalten sein können, im Grundbuch anzumerken.
...ZU IHREM NUTZEN!