
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Voraussetzung des Notwegrechts nach Art. 694 ZGB ist eine bestehende Wegnot.
Kommt es an der Schlichtungsverhandlung zu keiner Einigung, so erteilt die Schlichtungsbehörde die Klagebewilligung (Art. 209 Abs. 1 ZPO).
Abwasserhebeanlagen und Pumpen sind im Vergleich zur Freispiegelentwässerung technisch störungsanfälliger, wartungsintensiver und aufgrund es dauerhaften Energiebedarfs ökologisch wie ökonomisch...
Nebenbestimmungen bedürfen wie jeder Verwaltungsakt einer gesetzlichen Grundlage. Indessen braucht nicht in jedem Fall ein Rechtssatz vorhanden zu sein, der die Nebenbestimmung ausdrücklich...
...ZU IHREM NUTZEN!