
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Kommt es an der Schlichtungsverhandlung zu keiner Einigung, so erteilt die Schlichtungsbehörde die Klagebewilligung (Art. 209 Abs. 1 ZPO).
Abwasserhebeanlagen und Pumpen sind im Vergleich zur Freispiegelentwässerung technisch störungsanfälliger, wartungsintensiver und aufgrund es dauerhaften Energiebedarfs ökologisch wie ökonomisch...
Nebenbestimmungen bedürfen wie jeder Verwaltungsakt einer gesetzlichen Grundlage. Indessen braucht nicht in jedem Fall ein Rechtssatz vorhanden zu sein, der die Nebenbestimmung ausdrücklich...
Das Institut des Beitragsrevers ist ein spezifisch baurechtliches.
...ZU IHREM NUTZEN!