
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Art. 836 Abs. 2 ZGB bestimmt zu kantonalen gesetzlichen Grundpfandrechten:
Während eines laufenden Kündigungsschutz- bzw. Erstreckungsverfahrens besteht das Mietverhältnis weiter.
Bei Arbeiten auf mehreren Grundstücken muss das gesetzliche Grundpfandrecht in der Form eines auf jedem einzelnen Grundstück lastenden Teilpfandes für den Bruchteil der Forderung, für die der...
Voreingenommenheit und Befangenheit werden nach der Rechtsprechung angenommen, wenn Umstände vorliegen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, Misstrauen in die Unparteilichkeit eines...
...ZU IHREM NUTZEN!