
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Eine Arealüberbauung muss eine gesamthaft bessere Lösung bieten (§ 50 Abs. 1 BauG; § 39 Abs. 2 BauV).
Wer vor einem ärztlichen Eingriff, einer Operation steht, muss, wenn er sicherstellen will, dass seine Angehörigen nach seinem Tod (post mortem) Einsicht in die ärztlichen Akten erhalten, die Ärzte...
Vermächtnis eines landwirtschaftlichen Grundstücks:
Nach ständiger bundesgerichtlicher Praxis ist das Ausscheiden von Kleinstbauzonen ausserhalb des Baugebietes gesetzwidrig.
...ZU IHREM NUTZEN!