
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Voreingenommenheit und Befangenheit werden nach der Rechtsprechung angenommen, wenn Umstände vorliegen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, Misstrauen in die Unparteilichkeit eines...
Um besser gegen Hausbesetzer vorgehen zu können wird als ergänzende Massnahme zum Besitzesschutz die gerichtliche Verfügung in die ZPO aufgenommen (Inkrafttreten: 1. Juli 2026).
Werden die Verpflichtung zur Wiederherstellung und die Androhung der Ersatzvornahme zusammen mit dem Sachentscheid (Bauabschlag) angeordnet, sind sie zusammen mit diesem anfechtbar. Erfolgt eine...
...ZU IHREM NUTZEN!