
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Im Aargau stellt das Bezirksgerichtspräsidium am letzten Wohnsitz des Erblassers die Erbbescheinigung aus.
Tiere können weder Erblasser sein, noch kommt ihnen eine Erbenstellung zu.
Wird nach einer allseitigen Erbausschlagung die konkursamtliche Liquidation durchgeführt, steht ein Überschuss den Berechtigten zu.
Eine Arealüberbauung muss eine gesamthaft bessere Lösung bieten (§ 50 Abs. 1 BauG; § 39 Abs. 2 BauV).
...ZU IHREM NUTZEN!