
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Der Erbteilungsprozess ist vom Dispositions- und vom Verhandlungsgrundsatz beherrscht.
Am 1. Januar 2026 treten Änderungen im Kaufs- und Werkvertragsrecht in Kraft.
In § 149 Abs. 2 BauG / AG heisst es zum sogenannten Kostenprivileg:
So viel vorweg: Ein Tier kann nicht Erbe sein. Erben können nur natürliche und juristische Personen sein.
...ZU IHREM NUTZEN!