
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Betrifft die Kontrolle von elektrischen Installationen einen Privathaushalt, ist damit ein Eingriff in die Privatsphäre gemäss Art. 13 Abs. 1 Bundesverfassung (BV) verbunden.
Um besser gegen Hausbesetzer vorgehen zu können wird als ergänzende Massnahme zum Besitzesschutz die gerichtliche Verfügung in die ZPO aufgenommen (Inkrafttreten: 1. Juli 2026).
Bei der Ausnützungs- und Überbauungsziffer handelt es sich um zwei unterschiedliche Bauziffern, die unterschiedlich berechnet werden.
Obligatorische (vertragliche) Bestimmungen, die im Grundbuch vorgemerkt werden können, erhalten mit der Vormerkung realobligatorische Wirkung.
...ZU IHREM NUTZEN!