
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Obligatorische (vertragliche) Bestimmungen, die im Grundbuch vorgemerkt werden können, erhalten mit der Vormerkung realobligatorische Wirkung.
Fehlerhafte Entscheide sind nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung in der Regel bloss anfechtbar.
Bei der Geltungsdauer der Baubewilligung handelt es sich um eine Verwirkungsfrist.
Das Bundesgericht erachtet Massenkündigungen als rechtens, falls umfassende Sanierungen nötig sind und im Zeitpunkt der Kündigung ein umfassendes und ausgereiftes Sanierungsprojekt besteht.
...ZU IHREM NUTZEN!