Die Baubehörde kann die Herstellung des rechtmässigen Zustandes mittels eines Nutzungsverbots anordnen, sofern der unrechtmässige Zustand auf der unerlaubten bzw. nicht bewilligten Nutzung einer Liegenschaft gründet. Behörden sind im Falle der formell und materiell rechtswidrigen Nutzung eines Grundstücks grundsätzlich zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verpflichtet und haben die unrechtmässige Nutzung zu untersagen. Es kann ein Nutzungsverbot ausgesprochen werden.