Unter «Justitias Blog» publizieren wir in unregelmässigen Abständen interessante Fälle aus unserer Praxis. Lesen Sie nach, wie die Gerichte geurteilt haben.
Mit einem Sondernutzungsplan darf von der Grundordnung (Zonenplan) abgewichen werden, soweit diese Abweichungen nicht dazu führen, die planerisch und demokratisch abgestützte Grundordnung ihres Sinngehalts zu entleeren.
Ist der öffentlich-rechtliche Gebäudeabstand zwingend, haben Urkundspersonen und Grundeigentümer genau zu überlegen, wie sie Näherbaurechte umschreiben. Allenfalls verhindert der Erstbauende in Ausübung seines Näherbaurechts dem Zweitbauenden die Ausübung seines Näherbaurechts. Wer zuerst baut, verhindert den Näherbau des Zweitbauenden.
Werden im Rahmen einer Baugrubensicherung Bohrlöcher gebohrt und darin Erdnägel eingebracht, die in den Untergrund der Nachbarparzelle hineinragen, liegt eine Verletzung des Grundeigentums vor.
Unterliegt eine Stockwerkeigentümergemeinschaft vor Gericht, hat der obsiegende Stockwerkeigentümer die Prozesskosten nicht wertquotenproportional mitzutragen.
Beim Vorausvermächtnis (auch Prälegat) wendet der Erblasser einem Erben ein bestimmtes Nachlassobjekt zu und befreit ihn – im Unterschied zur Teilungsvorschrift – gleichzeitig von der Anrechnung des Wertes des Prälegats an seine Erbquote.
Die Abänderung eines Reglements der Stockwerkeigentümer bedarf der Mehrheit der Stimmen der Stockwerkeigentümer, die zugleich zu mehr als der Hälfte anteilsberechtigt sind (Art. 712 g Abs. 3 ZGB).
Eine Baubehörde wollte einem Nachbarn Einsicht in die Baubewilligungsakten verwehren, da er während der Auflagefrist keine Einwendungen erhoben hatte.
Wird eine Materialabbauzone geschaffen, schliesst dies darin befindliche landwirtschaftliche Grundstücke nicht vom räumlichen Geltungsbereich des bäuerlichen Bodenrechts (BGBB) aus.
Neuer Wohnraum ist in der Landwirtschaftszone nur zonenkonform, wenn er für den Betrieb des entsprechenden landwirtschaftlichen Gewerbes unentbehrlich ist.
Schlagen sämtliche Erben eine Erbschaft aus, kommt es zur konkursamtlichen Liquidation des Nachlasses.
In der Regel unterliegt die Baustelleninstallation nicht der Baubewilligungspflicht.
Der Mieter kann das Mietobjekt mit Zustimmung des Vermieters ganz oder teilweise untervermieten.
Baut ein Grundeigentümer unberechtigt einen Überbau auf ein Nachbargrundstück und erhebt der verletzte Grundeigentümer, trotzdem dies für ihn erkennbar geworden ist, nicht rechtzeitig Einspruch, so kann, wenn es die Umstände rechtfertigen, dem überbauenden Grundeigentümer, der sich in gutem Glauben befindet, gegen angemessene Entschädigung das dingliche Recht auf den Überbau oder das Eigentum am Boden zugewiesen werden (Art. 674 Abs. 3 ZGB).
Beim Stockwerkeigentum kann sich die Frage stellen, ob ein Baugesuch für eine Stockwerkeinheit nicht auch der Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft bedarf, weil im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben auch gemeinschaftliche Teile (z.B. Fenster, Fassade usw.) berührt werden.
Dem Gemeinderat kommt bei der Auslegung kommunaler Bau- und Ästhetikvorschriften ein durch die Gemeindeautonomie geschützter Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu.
Eine Feststellungsklage setzt ein Feststellungsinteresse voraus. Ein solches fehlt in der Regel, wenn dem Rechtsinhaber eine Leistungs- oder Gestaltungsklage zur Verfügung steht, die sofort eingereicht werden kann und die es ihm erlauben würde, direkt die Beachtung seines Rechts oder die Erfüllung der Forderung zu erwirken. In diesem Sinne ist die Feststellungsklage im Verhältnis zu einer Leistungs- oder Gestaltungsklage subsidiär.
Holt der Gemeinderat zu einer Bau- und Ästhetikfrage ein Fachgutachten ein, so entbindet ihn dies nicht von der Pflicht, im Baubewilligungsentscheid seine eigene Sichtweise zu begründen, allenfalls unter Bezugnahme auf die Einschätzungen im Fachgutachten.
Auf mehreren Grundstücken kann für eine Forderung ein Grundpfandrecht errichtet werden, welche dem gleichen Eigentümer gehören oder im Eigentum solidarisch verpflichteter Schuldner stehen.
Nach dem seit dem 1. Januar 2023 geltenden revidierten Erbrecht sind alle Verfügungen von Todes wegen und alle Zuwendungen unter Lebenden anfechtbar, welche über übliche Gelegenheitsgeschenke hinausgehen, die mit den Verpflichtungen aus dem Erbvertrag nicht vereinbar sind und im Erbvertrag nicht explizit als zulässig erklärt wurden.
Jedes neue Mitglied eines Verwaltungsrats haftet prinzipiell sowohl für die laufenden als auch für die bereits vor Aufnahme seines Mandats fälligen Sozialversicherungsabgaben.
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