Obwohl dies im Zivilgesetzbuch nicht geregelt ist, ist eine Dauerwillensvollstreckung zulässig (z.B. bis zu einem bestimmten Alter eines Erben oder auf eine bestimmte Dauer).
Obwohl dies im Zivilgesetzbuch nicht geregelt ist, ist eine Dauerwillensvollstreckung zulässig (z.B. bis zu einem bestimmten Alter eines Erben oder auf eine bestimmte Dauer).