Unter «Justitias Blog» publizieren wir in unregelmässigen Abständen interessante Fälle aus unserer Praxis. Lesen Sie nach, wie die Gerichte geurteilt haben.
Ein Grundeigentümer reicht ein Baugesuch ein für eine Schwerkraftstützmauer mit fünf leicht gestaffelten Steinquaderreihen übereinander. Die Stützmauer soll 2.40 m hoch werden. Die Nachbarin erkundigt sich danach, welchen Grenzabstand diese Stützmauer einhalten muss.
Eine Grundeigentümerin erhielt vom Gemeinderat die Verfügung, sie müsse ihr Einfamilienhaus ausserhalb des Baugebietes an die zu erstellende Sanierungsleitung anschliessen und Beiträge und Anschlussgebühren von total CHF 125'000.-- bezahlen.
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