Unter «Justitias Blog» publizieren wir in unregelmässigen Abständen interessante Fälle aus unserer Praxis. Lesen Sie nach, wie die Gerichte geurteilt haben.
Ein eher rudimentär ausgestattetes Wochenendhaus ausserhalb des Baugebietes (kein Badezimmer, keine Isolation usw.) kann im Rahmen von Art. 24 c RPG (Art. 42 Abs. 1 RPV) nicht in ein dauernd bewohntes Wohnhaus umgenutzt werden.
Erweiterte Besitzstandsgarantie für bestehende zonenwidrige Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen nach Art. 24 c RPG (Art. 42 RPV).
Auch Grundstücke, für welche bereits früher einmal Erschliessungsbeiträge erhoben worden sind, können mit einem nachträglichen Beitrag (erneut) belastet werden, sofern ein neuer Sondervorteil entsteht.
Bauten an Hanglagen erfordern oft Hangsicherungsmassnahmen. Diese gehören nicht zu den für die Erstellung des Bauvorhabens notwendigen Bauinstallationen.
Ein Bauherr reichte ein Baugesuch mit einem Bauprojekt ein, das eine Ausnützungsziffer von über 0.5 aufwies. Zu diesem Zeitpunkt kannte die Bauordnung der Gemeinde zwar keine Ausnützungsziffer, jedoch stand die Einführung kurz bevor.
Eine Gemeinde legte ein Baugesuch vom 17. Dezember 2014 bis 16. Januar 2015 öffentlich auf. Während dieser Dauer war die Gemeindekanzlei an insgesamt 16 Tagen geschlossen und an einem weiteren Tag nur zu reduzierten Öffnungszeiten öffentlich zugänglich gewesen.
Ein Grundeigentümer reicht ein Baugesuch ein für eine Schwerkraftstützmauer mit fünf leicht gestaffelten Steinquaderreihen übereinander. Die Stützmauer soll 2.40 m hoch werden. Die Nachbarin erkundigt sich danach, welchen Grenzabstand diese Stützmauer einhalten muss.
Eine Grundeigentümerin erhielt vom Gemeinderat die Verfügung, sie müsse ihr Einfamilienhaus ausserhalb des Baugebietes an die zu erstellende Sanierungsleitung anschliessen und Beiträge und Anschlussgebühren von total CHF 125'000.-- bezahlen.
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