Bei der Beurteilung, ob eine Bauzone über eine genügende Zufahrt verfügt, ist nicht auf die geplante oder schon bestehende Nutzung abzustellen, sondern auf die maximal erlaubten Bau- und Nutzungsmöglichkeiten in der betreffenden Zone.
Bei der Beurteilung, ob eine Bauzone über eine genügende Zufahrt verfügt, ist nicht auf die geplante oder schon bestehende Nutzung abzustellen, sondern auf die maximal erlaubten Bau- und Nutzungsmöglichkeiten in der betreffenden Zone.