Unter «Justitias Blog» publizieren wir in unregelmässigen Abständen interessante Fälle aus unserer Praxis. Lesen Sie nach, wie die Gerichte geurteilt haben.
Praxisänderungen müssen vorgängig angekündigt werden, wenn sie Fragen der Zulässigkeit eines Rechtsmittels - namentlich die Berechnung von Rechtsmittelfristen - berühren und dem Rechtsuchenden deshalb Rechte verlustig gehen würden, die er bei Vorwarnung hätte geltend machen können.
Der Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 3 und Art. 9 BV) verleiht Rechtssuchenden unter gewissen Umständen Anspruch auf Schutz ihres Vertrauens auf die Richtigkeit behördlichen Handelns.
Projektbezogene Sondernutzungspläne (wie Gestaltungspläne) werden insbesondere zur Errichtung nicht zonenkonformer und Raum und Umwelt erheblich belastender Bauvorhaben wie Parkhäuser, Einkaufszentren usw. erlassen.
Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) gebietet es, einen Entscheid den direkt betroffenen Personen zu eröffnen.
Verbot, Schranken oder Bauten ähnlicher Art zu errichten
Jede Baute unterliegt der Beurteilung bezüglich Einhaltung der Ästhetikklausel.
Bauliche Veränderungen im Gebäudeinnern, die nur ein geringes Ausmass haben und weder öffentlichrechtliche noch nachbarliche Interessen berühren, sind nicht bewilligungspflichtig.
Beruht die Forderung auf einer durch öffentliche Urkunde festgestellten oder durch Unterschrift bekräftigten Schuldanerkennung, so ist dem Gläubiger die provisorische Rechtsöffnung zu erteilen, wenn der Betriebene nicht sofort Einwendungen glaubhaft macht, welche die Schuldanerkennung entkräften (Art. 82 Abs. 2 SchKG).
Wer Grundeigentum ausserhalb der Bauzone hat, muss wissen, dass Baubewilligungen ausserhalb der Bauzone nur wirksam sind, wenn sie die zuständige kantonale Behörde erteilt oder ihnen schriftlich und ausdrücklich, in Form einer Verfügung, zugestimmt hat.
Die Gemeinde ist ein Institut des kantonalen Rechts. Art. 50 Abs. 1 Bundesverfassung (BV) gewährleistet die Gemeindeautonomie denn auch nach Massgabe des kantonalen Rechts.
Bei Gesamtüberbauungen auf mehreren Grundstücken können die Teilpfandsummen des Bauhandwerkerpfandrechts nur im Grundbuch definitiv eingetragen werden, wenn die Aufteilung der Arbeiten und Baustofflieferungen betragsmässig für die einzelnen Grundstücke der Gesamtüberbauung nach dem Mehrwertprinzip je Parzelle belegt und bewiesen sind.
Eigentumsbeschränkungen müssen durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt und verhältnismässig sein.
Eingebaute Photovoltaikanlagen (PVA) bilden mit dem Gebäude bestimmungsgemäss eine Einheit.
Der Ehevertrag ermöglicht den Ehegatten in erster Linie, den Güterstand zu wählen (allgemeine Gütergemeinschaft, beschränkte Gütergemeinschaft, Gütertrennung).
Bei der Festsetzung der Gerichtsgebühren darf aufgrund des Äquivalenzprinzips innerhalb eines gewissen Rahmens der wirtschaftlichen Situation des Pflichtigen und dessen Interesse am abzugeltenden Akt Rechnung getragen werden.
Der Anspruch auf Beseitigung eines polizeiwidrigen Zustands, einer Altlast, ist unverjährbar.
Wird auf eine Einwendung gegen ein Baugesuch nicht eingetreten aufgrund der angeblich fehlenden Legitimation, kann auf dem Beschwerdeweg geltend gemacht werden, es hätte auf die Einwendung eingetreten werden müssen.
Gemäss Art. 61 Abs. 1 bäuerliches Bodenrecht (BGBB) ist für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks eine Bewilligung erforderlich.
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Ausschöpfung der Verdichtungsmöglichkeiten.
Die Ausnutzung der maximalen Baumasse entspricht grundsätzlich einem öffentlichen Interesse, da die schweizerische Raumordnungspolitik das wichtige Ziel verfolgt, die Siedlungsentwicklung zur haushälterischen Nutzung des Bodens nach innen zu lenken und kompakte Siedlungen zu schaffen.
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