Unter «Justitias Blog» publizieren wir in unregelmässigen Abständen interessante Fälle aus unserer Praxis. Lesen Sie nach, wie die Gerichte geurteilt haben.
Bei Gesamtüberbauungen auf mehreren Grundstücken können die Teilpfandsummen des Bauhandwerkerpfandrechts nur im Grundbuch definitiv eingetragen werden, wenn die Aufteilung der Arbeiten und Baustofflieferungen betragsmässig für die einzelnen Grundstücke der Gesamtüberbauung nach dem Mehrwertprinzip je Parzelle belegt und bewiesen sind.
Eigentumsbeschränkungen müssen durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt und verhältnismässig sein.
Eingebaute Photovoltaikanlagen (PVA) bilden mit dem Gebäude bestimmungsgemäss eine Einheit.
Bei der Festsetzung der Gerichtsgebühren darf aufgrund des Äquivalenzprinzips innerhalb eines gewissen Rahmens der wirtschaftlichen Situation des Pflichtigen und dessen Interesse am abzugeltenden Akt Rechnung getragen werden.
Der Ehevertrag ermöglicht den Ehegatten in erster Linie, den Güterstand zu wählen (allgemeine Gütergemeinschaft, beschränkte Gütergemeinschaft, Gütertrennung).
Der Anspruch auf Beseitigung eines polizeiwidrigen Zustands, einer Altlast, ist unverjährbar.
Wird auf eine Einwendung gegen ein Baugesuch nicht eingetreten aufgrund der angeblich fehlenden Legitimation, kann auf dem Beschwerdeweg geltend gemacht werden, es hätte auf die Einwendung eingetreten werden müssen.
Gemäss Art. 61 Abs. 1 bäuerliches Bodenrecht (BGBB) ist für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks eine Bewilligung erforderlich.
Die Ausnutzung der maximalen Baumasse entspricht grundsätzlich einem öffentlichen Interesse, da die schweizerische Raumordnungspolitik das wichtige Ziel verfolgt, die Siedlungsentwicklung zur haushälterischen Nutzung des Bodens nach innen zu lenken und kompakte Siedlungen zu schaffen.
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Ausschöpfung der Verdichtungsmöglichkeiten.
Modellflugplätze können aufgrund ihrer negativen Standortgebundenheit ausnahmsweise gestützt auf Art. 24 lit a RPG ausserhalb des Baugebietes bewilligt werden.
Ein Nachbar kann die Überprüfung des Bauvorhabens im Lichte all jener Rechtssätze verlangen, die sich rechtlich oder tatsächlich in dem Sinne auf seine Stellung auswirken, dass ihm im Falle des Obsiegens ein praktischer Nutzen entsteht.
Das raumplanerische Konzentrationsprinzip verlangt, Bauten und Anlagen grundsätzlich auf räumlich zusammenhängende, vom umliegenden Nichtsiedlungsgebiet klar abgegrenzte und auf das Notwendige beschränkte Zonen zu konzentrieren.
Aus einer geringen Besonnung von Wohnungen ist nicht zwingend auf (wohn-)unhygienische Verhältnisse zu schliessen, da in dichter bebauten oder in gebirgigen Gebieten ein Teil der Wohnungen im Winter teilweise nicht oder nur wenig direkt besonnt werden.
Aus einer geringen Besonnung von Wohnungen ist nicht zwingend auf (wohn-)unhygienische Verhältnisse zu schliessen, da in dichter bebauten oder in gebirgigen Gebieten ein Teil der Wohnungen im Winter teilweise nicht oder nur wenig direkt besonnt werden.
Bei der Festsetzung der Anzahl Garagen, Einstell- und Abstellplätze ist auf die in der Baubewilligung vorgesehene Nutzung der Baute und nicht auf die in der entsprechenden Zone ebenfalls theoretisch zulässigen Nutzungsmöglichkeiten abzustellen.
Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen und Strahlen werden gemäss Art. 11 Abs. 1 USG (Umweltschutzgesetz) grundsätzlich durch Massnahmen bei der Quelle begrenzt.
Als Dachaufbauten wurden bisher angesehen: Kamine, Lüftungsanlagen bzw. -rohre, Kühlanlagen, Solaranlagen, Motorenräume, Liftaufbauten, Dachzugänge, (mit Kunststoffgehäuse ummantelte) Antennen, usw.
Beurkundet die als Willensvollstreckerin eingesetzte Urkundsperson einen Kaufvertrag über eine Liegenschaft des Nachlasses und wird sie darin als Willensvollstreckerin - entweder als Vertreterin der Erbengemeinschaft oder mit Zustimmungserklärung - aufgeführt, ist ein Ausstandsgrund gegeben, da die Urkundsperson aufgrund ihrer Mitwirkung als Willensvollstreckerin formell als beteiligt gilt.
Sonnenschutzsegel auf Attikageschossen sind baubewilligungspflichtig, da es sich um künstlich geschaffene und auf Dauer angelegte Einrichtungen, die in fester Beziehung zum Erdboden stehen, handelt.
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