Projektbezogene Sondernutzungspläne (wie Gestaltungspläne) werden insbesondere zur Errichtung nicht zonenkonformer und Raum und Umwelt erheblich belastender Bauvorhaben wie Parkhäuser, Einkaufszentren usw. erlassen. Diese Sondernutzungspläne haben alle Interessenabwägungen zu enthalten und die Koordination der verschiedenen Gesichtspunkte abschliessend vorzunehmen.