Unter «Justitias Blog» publizieren wir in unregelmässigen Abständen interessante Fälle aus unserer Praxis. Lesen Sie nach, wie die Gerichte geurteilt haben.
Das Postulat der Verdichtung baulicher Nutzung darf nicht einfach als planerisches Oberziel betrachtet werden, dem sich alle anderen Planungsanliegen unterzuordnen haben.
Damit eine Solaranlage im Meldeverfahren und ohne Baubewilligung realisiert werden kann, muss sie zunächst die formell-rechtlichen Voraussetzungen von Art. 18 a Raumplanungsgesetz (RPG) in Verbindung mit Art. 32 a Abs. 1 Raumplanungsverordnung (RPV) erfüllen.
Wird durch die Ausübung der Grunddienstbarkeit, z.B. ein Fuss- und Fahrwegrecht, nur ein Teil des Grundstückes in Anspruch genommen, so kann der Eigentümer, wenn er ein Interesse nachweist und die Kosten übernimmt, die Verlegung auf eine andere, für den Berechtigten nicht weniger geeignete Stelle verlangen (Art. 742 Abs. 1 ZGB).
Die Zulässigkeit der Nutzungsübertragung von einer bestimmten Zone auf eine andere Zone mit abweichenden Nutzungsvorschriften wird in ständiger Rechtsprechung verneint.
Eine Baubewilligung kann mit einer Auflage (Verpflichtung zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen) verbunden sein.
Der Erblasser kann den Pflichtteil als Vermächtnis zuwenden.
Es können zonenkonforme Anlagen ausserhalb von dicht überbauten Gebieten auf einzelnen unüberbauten Parzellen innerhalb einer Reihe von mehreren überbauten Parzellen bewilligt werden.
Der Gewässerraum ist nach Art. 36 a Gewässerschutzgesetz möglichst freizuhalten.
Bei Wärmepumpen und Klimageräten handelt es sich um ortsfeste Anlagen im Sinne von Art. 7 Abs. 7 USG und Art. 2 Abs. 1 LSV.
Konkubinatspaaren sei empfohlen, das Reglement der beruflichen Vorsorge genau zu studieren.
Erfolgt im Rahmen von Bauarbeiten ein Baustopp und kommt es zu einem Verkauf der Liegenschaft (Handänderung), ist für die Berechnung der Viermonatsfrist für die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts massgebend, wann der Unternehmer erkannt hat, dass er keine Arbeiten mehr leisten muss. Eine formelle Kündigung des Werkvertrages ist nicht erforderlich.
Gemäss Art. 839 Abs. 3 ZGB kann die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts nicht verlangt werden, wenn der Eigentümer oder ein Dritter für die angemeldete Forderung hinreichende Sicherheit leistet.
Der Architekt haftet für sorgfältige und getreue Ausführung des Auftrages.
Der umfassende Architekturvertrag stellt einen gemischten Vertrag dar, der je nach den vom Architekten zu erbringenden Leistungen entweder den Regeln des Auftrags oder denen des Werkvertrags unterliegt.
Der Anspruch auf eine unbefangene Entscheidinstanz ist formeller Natur.
Bei Handänderungen geht der Mietvertrag von Gesetzes wegen auf den neuen Eigentümer über (Art. 261 OR).
Das Verwaltungsgericht kann auf die Durchführung einer öffentlichen Verhandlung (Art. 6 Ziff. 1 EMRK) verzichten, wenn den Begehren des Beschwerdeführers entsprochen wird.
Eine mangelhafte Publikation eines Baugesuchs bzw. eine mangelhafte Eröffnung des entsprechenden Baubewilligungsentscheides führt nicht zur Nichtigkeit der entsprechenden Verfügung, sondern dazu, dass die Rechtsmittelfrist für rechtsmittelberechtigte Dritte erst zu laufen beginnt, wenn die betroffene Person im Besitz aller für die erfolgreiche Wahrung ihrer Rechte wesentlichen Elemente ist.
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Fläche als anrechenbar Bruttogeschossfläche (BGF) zählt, ist eine Gesamtwürdigung vorzunehmen.
Der mit einer Dienstbarkeit belastete Grundeigentümer darf nichts vornehmen, was die Ausübung der Dienstbarkeit erschwert (Art. 737 Abs. 3 ZGB).
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