Das Kostendeckungsprinzip verlangt, dass eine ausgeglichene Rechnung angestrebt wird.
Das Kostendeckungsprinzip verlangt, dass eine ausgeglichene Rechnung angestrebt wird. In der Modellrechnung darf der Investitionsbedarf grosszügig geschätzt werden und es sind Reserven einzubeziehen. Darüber hinaus sind aber nicht weitere Reserven in der Höhe von mehr als zwei Jahresinvestitionen anzusparen, für die bei realistischer Planung, die auch unvorhergesehenes berücksichtigt, kein ausgewiesener Bedarf besteht. Hat es am Schluss des Betrachtungshorizonts noch immer Überschüsse von mehr als zwei durchschnittlichen Jahresinvestitionen, ist von einer Verletzung des Kostendeckungsprinzips auszugehen.