Unter «Justitias Blog» publizieren wir in unregelmässigen Abständen interessante Fälle aus unserer Praxis. Lesen Sie nach, wie die Gerichte geurteilt haben.
Zum Anspruch auf rechtliches Gehör, gehört das Recht von Betroffenen Einsicht in die Akten zu nehmen.
Wenn die Kantone nach Bundesgerichtsgesetz als letzte kantonale Instanz ein Gericht einzusetzen haben, so sind sie verpflichtet, dass dieses Gericht selbst oder eine vorgängig zuständige andere richterliche Behörde den Sachverhalt frei prüft und das massgebende Recht von Amtes wegen angewendet.
Im Rahmen der Rechtsanwendung von Amtes wegen ist es grundsätzlich Aufgabe der Gerichte unbestimmte Rechtsbegriffe im Einzelfall auszulegen und zu konkretisieren.
Emissionen sind in erster Linie an der Quelle zu begrenzen.
Ob die Erstellung oder die Veränderung einer Ökonomiebaute in der Landwirtschaftszone notwendig ist, beurteilt sich nach objektiven Kriterien.
Der in Art. 9 Bundesverfassung verankerte Grundsatz von Treu und Glauben verleiht einer Person Anspruch auf Schutz des berechtigten Vertrauens in das Handeln staatlicher Behörden, so z.B. in behördliche Verfügungen und Auskünfte.
Die Verwaltungs- oder Gerichtsbehörde ist für die ordnungsgemässe Zustellung einer Verfügung verantwortlich.
Baubewilligungen für neue Gebäude, die dem längeren Aufenthalt von Personen dienen, werden nur erteilt, wenn die Lärm-Immissionsgrenzwerte nicht überschritten sind oder die Räume zweckmässig angeordnet und die allenfalls notwendigen zusätzlichen Schallschutzmassnahmen getroffen werden.
Die Erbteilungsklage muss gegen alle Miterben erhoben werden, weil sie zu einem Urteil führt, das gegenüber allen Erben wirkt, und weil sie das Schicksal von Vermögensgegenständen regelt, die den Miterben und dem Kläger als Gesamteigentümern gehören (Art. 602 Abs. 2 ZGB)
In einzelnen Gebietsteilen kann von den im Richtplan vorgegebenen Einwohnerdichtewerten abgewichen werden, wenn in der kommunalen Gesamtbetrachtung die Dichtevorgabe insgesamt eingehalten wird.
Das Postulat der Verdichtung baulicher Nutzung darf nicht einfach als planerisches Oberziel betrachtet werden, dem sich alle anderen Planungsanliegen unterzuordnen haben.
Damit eine Solaranlage im Meldeverfahren und ohne Baubewilligung realisiert werden kann, muss sie zunächst die formell-rechtlichen Voraussetzungen von Art. 18 a Raumplanungsgesetz (RPG) in Verbindung mit Art. 32 a Abs. 1 Raumplanungsverordnung (RPV) erfüllen.
Wird durch die Ausübung der Grunddienstbarkeit, z.B. ein Fuss- und Fahrwegrecht, nur ein Teil des Grundstückes in Anspruch genommen, so kann der Eigentümer, wenn er ein Interesse nachweist und die Kosten übernimmt, die Verlegung auf eine andere, für den Berechtigten nicht weniger geeignete Stelle verlangen (Art. 742 Abs. 1 ZGB).
Die Zulässigkeit der Nutzungsübertragung von einer bestimmten Zone auf eine andere Zone mit abweichenden Nutzungsvorschriften wird in ständiger Rechtsprechung verneint.
Eine Baubewilligung kann mit einer Auflage (Verpflichtung zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen) verbunden sein.
Der Erblasser kann den Pflichtteil als Vermächtnis zuwenden.
Es können zonenkonforme Anlagen ausserhalb von dicht überbauten Gebieten auf einzelnen unüberbauten Parzellen innerhalb einer Reihe von mehreren überbauten Parzellen bewilligt werden.
Der Gewässerraum ist nach Art. 36 a Gewässerschutzgesetz möglichst freizuhalten.
Bei Wärmepumpen und Klimageräten handelt es sich um ortsfeste Anlagen im Sinne von Art. 7 Abs. 7 USG und Art. 2 Abs. 1 LSV.
Konkubinatspaaren sei empfohlen, das Reglement der beruflichen Vorsorge genau zu studieren.
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