Der Anspruch auf rechtliches Gehör beinhaltet auch das Recht, Einsicht in die Akten zu nehmen.
Die Akten müssen vollständig sein. Die Behörden sind verpflichtet, Akten zu führen (Aktenführungspflicht).
Der Anspruch auf rechtliches Gehör beinhaltet auch das Recht, Einsicht in die Akten zu nehmen.
Die Akten müssen vollständig sein. Die Behörden sind verpflichtet, Akten zu führen (Aktenführungspflicht).