Gehört zum ehelichen Vermögen ein namhaftes Aktiendepot, dessen Wert sich ändert im Verlaufe des Gerichtsverfahrens, stellt sich die Frage, zu welchem Kurs die Aktien zu berücksichtigen sind.
Massgebend ist der Wert der Aktien (Kurs) zum Zeitpunkt des Urteils.