Einzelne Behörden oder Verwaltungszweige (z.B. Baukommission oder dgl.) ohne Rechtspersönlichkeit sind in Bausachen nicht zur Beschwerdeführung legitimiert.
Einzelne Behörden oder Verwaltungszweige (z.B. Baukommission oder dgl.) ohne Rechtspersönlichkeit sind in Bausachen nicht zur Beschwerdeführung legitimiert.