AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Bezüglich des Lärmschutzes bei neuen Luft/Wasser-Wärmepumpen und dem Vorsorgeprinzip gilt das Folgende:
Es ist Aufgabe der Nutzungsplanung, den definitiven Gewässerraum auszuscheiden und festzulegen, wie die daran angrenzenden Uferstreifen zu nutzen sind.
Die Kantone dürfen im Rahmen des Umweltschutzgesetzes (USG) (nach Anhören des Bundes) eigene Vorschriften erlassen, solange der Bundesrat von seiner Verordnungskompetenz nicht ausdrücklich Gebrauch...
Seit dem 1. Januar 2022 steht dem geschädigten Dritten oder dessen Rechtsnachfolger im Rahmen einer allfällig bestehenden Versicherungsdeckung und unter Vorbehalt der Einwendungen und Einreden, die...
...ZU IHREM NUTZEN!