Willkommen bei Siegrist Ries & Partner
Rechtsanwälte und Notariat
Unsere Tätigkeitsgebiete
- 1
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Enteignungsrecht
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Erschliessungen, Baulandumlegungen und Beitragsrecht
- 3
Obligationenrecht, Werkvertrags- und Architektenrecht, privates Baurecht
- 4
Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrecht
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Immobiliarsachenrecht und Mietrecht
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Erbrecht und Nachlassplanung
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Notariat
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Zivilrecht, insbesondere Familien-, Scheidungs-, Erb- und Sachenrecht
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Arbeitsrecht
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Energierecht
«JUSTITIAS BLOG»
AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
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Dr. iur. Markus Siegrist
03. Mai 2024
Letzter Wille: Höchstpersönlichkeit
Letztwillige Verfügungen (Testamente) unterliegen dem Grundsatz der materiellen Höchstpersönlichkeit.
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Dr. iur. Markus Siegrist
01. Mai 2024
Willensvollstrecker: Antritt und Rücktritt
Die zur Willensvollstreckung ernannte Person ist nicht zur Annahme des Mandates verpflichtet; selbst dann nicht, wenn sie der Erblasserin die Übernahme des Amtes zugesichert hatte.
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Dr. iur. Markus Siegrist
27. April 2024
Bauten ausserhalb Baugebiet: Kantonale Zustimmung
Bei allen Bauvorhaben ausserhalb Baugebiet entscheidet die zuständige kantonale Behörde, ob sie zonenkonform sind oder ob für sie eine Ausnahmebewilligung erteilt werden kann.
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Dr. iur. Markus Siegrist
12. April 2024
Bauhandwerkerpfandrecht: Transportleistungen
Transportleistungen, einschliesslich des Beladens und Entladens von Material, sind nicht pfandgeschützt, es sei denn, sie bilden eine funktionale Einheit mit Arbeiten, die selbst geschützt sind.
WIR SIND VERNETZT...
...ZU IHREM NUTZEN!