AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Bei der Verpflichtung zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuches handelt es sich nicht um einen anfechtbaren Zwischenentscheid.
Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst unter anderem ein Akteneinsichtsrecht.
Das Baugesuch hat alle für die baurechtliche Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Angaben zu enthalten; insbesondere sind Pläne beizulegen.
Telekommunikationsleitungen dürfen im öffentlichen Grund und Boden verlegt werden.
...ZU IHREM NUTZEN!