AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Eine Zahlungsverzugskündigung, die den Anforderungen von Art. 257 d OR entspricht, aber gegen Treu und Glauben verstösst, ist nach den Regeln von Art. 271 f. OR anfechtbar.
Im öffentlichen Recht kommt der Verfügung (z.B. Baubewilligung, Anschlussgebühren, usw.) zentrale Bedeutung zu.
Das bundesgerichtliche Konzept der "natürlichen Publizität" hat massgeblichen Einfluss auf die Auslegung von Inhalt und Umfang von Grunddienstbarkeiten.
Will der Eigentümer des dienenden Grundstücks die Löschung gestützt auf Art. 736 Abs. 1 ZGB gerichtlich durchsetzen, so hat er darzutun, dass die Dienstbarkeit für das herrschende Grundstück...
...ZU IHREM NUTZEN!