AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Gemäss § 65 Abs. 1 BauG beträgt die Geltungsdauer der Baubewilligung zwei Jahre, gerechnet ab Rechtskraft des Entscheids.
Wird ein landwirtschaftliches Grundstück veräussert, steht dem Pächter am Pachtgegenstand ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Das gilt auch dann, wenn nur eine Teilfläche des verkauften Grundstücks...
Bei der Prüfung der Bewilligungsfähigkeit von ohne Bewilligung erstellten oder geänderten Bauten ist gemäss der Rechtsprechung in der Regel der Rechtszustand im Zeitpunkt der Errichtung der Baute...
Bauten im Gewässerraum, die vor dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen der Gewässerschutzverordnung am 1. Juni 2011 ohne Baubewilligung errichtet oder geändert wurden, sind in ihrem Bestand nur...
...ZU IHREM NUTZEN!