AKTUELLES AUS UNSERER PRAXIS
Die Anwendung von kantonalem und kommunalem Recht überprüft das Bundesgericht vorbehältlich Art. 95 lit. c – e BGG im Wesentlichen auf Willkür und bloss insoweit, als eine solche Rüge in der...
Im Erbgang sieht das ZGB nicht eine eigentliche Nachfolge der Erben in die Person des Erblassers, sondern einen prinzipiell vermögensrechtlichen Vorgang.
Die Ausstellung des Erbenscheins erfolgt nur, soweit die gesetzlichen Erben oder die aus einer früheren Verfügung von Todes wegen Bedachten nicht gegen die Berücksichtigung der eingesetzten Erben...
Die Anwendung einer Ästhetikklausel darf nicht dazu führen, dass die kommunale Zonenordnung ausser Kraft gesetzt wird.
...ZU IHREM NUTZEN!