Wer vor einem ärztlichen Eingriff, einer Operation steht, muss, wenn er sicherstellen will, dass seine Angehörigen nach seinem Tod (post mortem) Einsicht in die ärztlichen Akten erhalten, die Ärzte für diesen Fall schriftlich vom Berufsgeheimnis befreien. Andernfalls bleibt das ärztliche Berufsgeheimnis gegenüber den Angehörigen bestehen.