Während eines laufenden Kündigungsschutz- bzw. Erstreckungsverfahrens besteht das Mietverhältnis weiter. Diese sogenannte kalte Erstreckung dauert so lange, bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Das kann viele Jahre dauern. Während der kalten Erstreckung gilt der Mietvertrag, samt vereinbarter Mietzinshöhe, weiter, soweit keine der Parteien während der Dauer des Verfahrens eine Anpassung des Mietzinses verlangt.