Wer ein Grundstück kauft, muss die Grundbuchbelege (Dienstbarkeitsverträge) genau studieren und auf dem Grundstück vor Ort prüfen, ob es allfällige widersprechende tatsächliche Gegebenheiten gibt. Die leicht feststellbaren, offensichtlichen Einschränkungen einer Dienstbarkeit können aufgrund der natürlichen Publizität den Grundbucheintrag relativeren und in Frage stellen.