Eine Verjährungsverzichtserklärung kann gültig nicht für eine Dauer abgegeben werden, welche die ordentliche gesetzliche Verjährungsfrist überschreitet.
Eine Verjährungsverzichtserklärung kann gültig nicht für eine Dauer abgegeben werden, welche die ordentliche gesetzliche Verjährungsfrist überschreitet.