Das Koordinationsgebot (Art. 25 a RPG) verlangt, dass ein geplantes Bauvorhaben in einem einzigen und einheitlichen Verfahren geprüft wird. Die Anforderungen von Art. 25 a RPG gelten auch für Konzessionsverfahren, welche im Zusammenhang mit Bauvorhaben durchgeführt werden müssen.
Dies gilt für Grundwasser-Wärmepumpen für ein Mehrfamilienhaus. Die Konzession für die Grundwasserentnahme und- rückgabe ist im Rahmen der Baubewilligung zu erteilen (Einheit der Baubewilligung).