Wird im Rahmen der erstmaligen Schaffung einer dem Raumplanungsgesetz (RPG) konformen Nutzungsplanung eine Parzelle der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZOBA) zugewiesen, handelt es sich um eine Nichteinzonung.
Wird im Rahmen der erstmaligen Schaffung einer dem Raumplanungsgesetz (RPG) konformen Nutzungsplanung eine Parzelle der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZOBA) zugewiesen, handelt es sich um eine Nichteinzonung.