Die Baubewilligung ist die behördliche Feststellung, dass einem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse aus dem Bau-, Planungs- und Umweltrecht entgegenstehen. Die Baubewilligungspflicht soll es den Behörden ermöglichen, ein Bauvorhaben antizipiert bzw. präventiv, d.h. vor Baubeginn, auf seine Rechtskonformität zu überprüfen. Die Bewilligungspflicht bewirkt insofern ein formelles Bauverbot. Ohne entsprechende Bewilligung darf mit den Bauarbeiten nicht begonnen werden, auch wenn das Vorhaben im Einklang mit den materiellrechtlichen Vorgaben stünde. Erst wenn die Prüfung des Baugesuchs ergibt, dass die Vorgaben erfüllt sind, wird die nachgesuchte Bewilligung erteilt. Das formelle Bauverbot wird dadurch überwunden und das Bauvorhaben darf gemäss den Plänen erstellt werden. Der Baubewilligung kommt insofern feststellender und gestaltender Charakter zu.