Müssen oder können Grundeigentümer ihrer Zivilschutzraumbaupflicht nicht nachkommen, haben sie einen Ersatzbeitrag zu leisten.
Nicht beglichene Ersatzbeitragsschulden gehen bei einer Handänderung am Grundstück auf den neuen Grundeigentümer über.
Müssen oder können Grundeigentümer ihrer Zivilschutzraumbaupflicht nicht nachkommen, haben sie einen Ersatzbeitrag zu leisten.
Nicht beglichene Ersatzbeitragsschulden gehen bei einer Handänderung am Grundstück auf den neuen Grundeigentümer über.