Eine freistehende Photovoltaikanlage, die der Stromerzeugung für einen Gewerbebetrieb in der angrenzenden Gewerbezone dient, ist in einer reinen Wohnzone nicht zonenkonform. Es fehlt der funktionale Zusammenhang.
Eine freistehende Photovoltaikanlage, die der Stromerzeugung für einen Gewerbebetrieb in der angrenzenden Gewerbezone dient, ist in einer reinen Wohnzone nicht zonenkonform. Es fehlt der funktionale Zusammenhang.