Schimmelbefall in Mietwohnungen ist leider keine Seltenheit. Schimmelpilze können nur wachsen, wenn Materialoberflächen feucht sind. Die Feuchtigkeit kann durch schlechtes Lüften, aber auch durch eine schlechte Wärmedämmung entstehen. Schimmelbefall stellt einen Mangel dar. Verursacht der Mieter den Mangel durch schlechtes Lüften, kann er keine Ansprüche gegen den Vermieter geltend machen. Ist hingegen der Vermieter für den Mangel verantwortlich, kann der Mieter vom Vermieter die Beseitigung des Mangels, die Herabsetzung des Mietzinses und allenfalls Schadenersatz verlangen. Beseitigt der Vermieter den Mangel nicht innert einer angemessenen Frist, kann der Mieter den Mietzins hinterlegen.