Per 1. Juli 2024 tritt das aargauische Allgemeine Gebührengesetz (GebührG) in Kraft. Mit dem neuen Gesetz werden die Grundsätze der Gebührenerhebung, wie etwa die Gebührentatbestände, die Grundsätze der Gebührenpflicht und das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip neu einheitlich geregelt. Verschiedene bestehende Bestimmungen in Spezialgesetzen fallen damit weg. Dass Allgemeine Gebührengesetz gilt nur für kantonale Gebühren und nicht für Gebühren des Bundes und der Gemeinde. Die Gemeinden können allerdings in der Gemeindeordnung die Anwendbarkeit der allgemeinen kantonalen Gebührengrundsätze vorsehen. Das Allgemeine Gebührengesetz gilt für Verwaltungs- und Benutzungsgebühren. Weitere Abgabearten wie Steuern, Konzessionsgebühren, Beiträge oder Ersatzabgaben werden darin nicht geregelt.