Mobilfunkanlagen entsprechen dem öffentlichen Interesse an einer qualitativ guten Mobilfunkversorgung und an einem funktionierenden Wettbewerb zwischen den Mobilfunkanbietern. Mobilfunkantennen sind in Bauzonen grundsätzlich zonenkonform, soweit sie im Wesentlichen der Abdeckung derselben dienen. Nicht erforderlich ist, dass die Mobilfunkantenne einzig dem Bauzonenteil dient, in welchem sie errichtet werden soll.
Eine Mobilfunkanlage in einer Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZOBA), welche deren Versorgung und des umliegenden Siedlungsgebietes dient, ist zonenkonform.