Die Profilierung eines Baugesuchs hat Informations- und Warnfunktion, indem sie erkennen lässt, dass ein Baugesuch hängig ist. Zudem kommt der Profilierung Visualisierungsfunktion zu, weil mit der Absteckung der äusseren Umrisse von Bauten und Anlagen im Gelände die für das Erscheinungsbild wesentlichen Abmessungen kenntlich gemacht werden. Um Details über das Vorhaben zu erfahren, müssen die Interessierten jedoch die Baugesuchsakten einsehen.
Die Profilierung bildet neben der öffentlichen Publikation Teil der Eröffnung eines Baugesuchs, weshalb allfällige Profilierungsmängel entsprechend den Grundsätzen über die fehlerhafte Eröffnung von Verfügungen für die davon betroffenen Personen nicht zu einem Nachteil führen dürfen.