Die Errichtung eines Materialabbau- und Deponierechts zu Gunsten einer Kiesabbau- und -handelsgesellschaft bedarf keiner Erwerbsbewilligung nach bäuerlichem Bodenrecht (BGBB), da der Dienstbarkeitsberechtigten keine eigentümerähnliche Stellung zukommt.
«Justitias Blog»
Fälle aus der Praxis...
Kiesabbaurecht: Bäuerliches Bodenrecht
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- By Dr. iur. Markus Siegrist