Das Compte joint (Gemeinschaftskonto, gemeinsames Bankkonto, und/oder Konto) stellt sicher, dass der überlebende Ehegatte alleine über das gesamte Kontoguthaben verfügen kann, also weiter Zugriff darauf hat.
Das Compte joint (Gemeinschaftskonto, gemeinsames Bankkonto, und/oder Konto) stellt sicher, dass der überlebende Ehegatte alleine über das gesamte Kontoguthaben verfügen kann, also weiter Zugriff darauf hat.