Der Erneuerungsfonds ist ein durch einmalige oder periodische Beiträge der Stockwerkeigentümer geäufnetes zweckgebundenes Sondervermögen, welches die Ausführung künftiger Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten erleichtern soll. Er ist Bestandteil des Verwaltungsvermögens der Stockwerkeigentümergemeinschaft als Verwaltungsgemeinschaft, welche von Gesetzes wegen zivilrechtlich dahingehend verselbständigt ist, dass ihr insofern die Handlungsfähigkeit sowie im Verfahren die Partei- und Prozessfähigkeit zukommt, als sie im Zusammenhang mit der Verwaltungsstätigkeit in eigenem Namen klagen und beklagt werden kann.
Der geäufnete Erneuerungsfonds erhöht den Gesamtwert des Stockwerkeigentums und somit auch den Wert der einzelnen Stockwerkeinheiten. Er kann indes nicht vom Stockwerkanteil getrennt werden. Der Verkauf eines Anteils führt daher dazu, dass der neue Eigentümer automatisch in den Genuss der von seinem Vorgänger geäufneten Beiträge kommt; ein Anteil am Erneuerungsfonds kann nicht separat veräussert werden.