Zur Sicherung von Baugruben werden Anker oder Nägel eingesetzt.
Für eine saubere Auseinanderhaltung von vorgespannten Ankern und ungespannten, über die gesamte Länge vermörtelten Ankern (= Nägel) ist folgende Unterscheidung sinnvoll:
a) Anker
Anker sind Zugglieder, die Kräfte in den Boden oder Fels übertragen und eine freie Ankerlänge, sowie eine Verankerungsstrecke aufweisen. Im Bereich der freien Ankerlänge ist der Anker frei beweglich. Anker können nicht, teilweise oder vorgespannt sein.
Die freie Ankerlänge soll grundsätzlich bis hinter die tiefsten massgebenden Gleitflächen reichen. Der äussere aktive Erdkeil oder Erdkörper wird dabei durch das äussere verankerte Tragwerk zurückgehalten.
b) Nägel
Nägel sind Zugglieder, die Kräfte in den Boden bzw. Fels übertragen und in der Regel auf ihrer ganzen Länge vermörtelt sind und damit eine durchgehende, kraftschlüssige Verbindung mit dem umgebenden Boden bzw. Fels aufweisen.
Boden- und Felsnägel können wegen der fehlenden freien Ankerlänge nicht vorgespannt werden. Es ist lediglich ein Festziehen der Nagelplatte für ein sattes Aufliegen auf der Unterlage möglich.
Kräfte werden beidseitig der massgebenden Gleitflächen in den Boden /Fels übertragen. Auf der Aussenseite ist eine zusätzliche Kraftübertragung über Kopfplatte, starre Verkleidung etc. möglich oder erforderlich.
Damit im Nagel als schlaffes Zugglied Zugkräfte mobilisiert werden können, sind äussere Deformationen im umgebenden Boden notwendig. Anker und Nägel unterscheiden sich somit in ihrer Wirkung.
Die Entschädigung an die von einer Baugrubensicherung betroffenen Nachbarn ist sehr unterschiedlich. Sie hängt oft davon ab, ob Anker oder Nägel eingesetzt werden.