Wer Käufern eine Neubauwohnung verkauft, hat diese über statische Probleme (Senkung der Decken) zu informieren. Unterlässt er dies, verletzt er seine Aufklärungspflicht und täuscht damit die Käufer absichtlich.
Wer Käufern eine Neubauwohnung verkauft, hat diese über statische Probleme (Senkung der Decken) zu informieren. Unterlässt er dies, verletzt er seine Aufklärungspflicht und täuscht damit die Käufer absichtlich.