Wie sind Verfügungen von Todes wegen von Rechtsgeschäften unter Lebenden abzugrenzen?
Das Kriterium für die Unterscheidung zwischen einer Verfügung von Todes wegen und einem Rechtsgeschäft unter Lebenden ist der Zeitpunkt, in welchem das Rechtsgeschäft seine Wirkungen entfalten soll. Die Abgrenzung besteht darin, dass Rechtsgeschäfte unter Lebenden schon vor dem Tod des Verpflichteten rechtliche Bindung begründen, während bei den Verfügungen von Todes wegen die Verpflichtungen grundsätzlich erst mit dem Tod des Erblassers entstehen. Es geht letztlich darum zu beurteilen, ob das Geschäft das Vermögen des Verpflichteten (zu dessen Lebzeiten) oder erst den Nachlass belastet. Schliesslich ist nach dem Grundsatz des favor negotii eher ein gültiges Rechtsgeschäft unter Lebenden als ein ungültiges Rechtsgeschäft von Todes wegen anzunehmen, wenn die Parteien die Formvorschriften nicht beachten und beide Arten von Rechtsgeschäften möglich sind.