Ab dem 1. Januar 2023 gilt ein neues Erbrecht, dass auch Auswirkungen aufs Eherecht hat.
Ehe- und Erbverträge sind unter dem Aspekt des neuen Erbrechts und Eherechts (Scheidung) zu überprüfen und ans neue Recht anzupassen. Dies gilt auch für die Wiederverheiratungsklauseln.
Zu prüfen ist auch die Meistbegünstigung bei Heimeintritt, erwachsenenschutzrechtlichen Massnahmen, oder wenn ein Vorsorgeauftrag wirksam wird.