Die Änderung des Erbrechts tritt auf den 1. Januar 2023 in Kraft.
Mit dieser Gesetzesrevision wird das Pflichtteilsrecht neu geregelt:
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Nur noch die Nachkommen, der überlebende Ehegatte sowie der bzw. die überlebende eingetragene Partner(in) haben ein Pflichtteilsrecht. Der Pflichtteil der Eltern entfällt mit der Revision ganz.