Die Beseitigung rechtswidriger Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone dient der Durchsetzung des fundamentalen Prinzips der Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet (Trennungsgrundsatz).
Die Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes verwirkt in Bauzonen nach 30 Jahren (Ersitzung).
Ausserhalb des Baugebietes können die Behörden die Beseitigung illegal erstellter Bauten und Anlagen auch nach mehr als 30 Jahren noch anordnen und durchsetzen.