Ein Modellflugplatz ausserhalb der Bauzone ist nicht zonenkonform und bedarf auch ohne bauliche Veränderungen einer raumplanungsrechtlichen Ausnahmebewilligung.

Die Nutzung als Modellflugplatz soll regelmässig und organisiert erfolgen, ist auf Dauer angelegt und örtlich konzentriert. Auch Eingriffe und Nutzungsänderungen, die ohne bauliche Veränderungen Folgen für die Raumordnung, die Umwelt und die Erschliessung haben, fallen unter den Begriff der Nutzung. In ihrer Wirkung kommen sie jener von Bauten und Anlagen gleich.