Wer Grundeigentum ausserhalb der Bauzone hat, muss wissen, dass Baubewilligungen ausserhalb der Bauzone nur wirksam sind, wenn sie die zuständige kantonale Behörde erteilt oder ihnen schriftlich und ausdrücklich, in Form einer Verfügung, zugestimmt hat.

Bauverwalter und Gemeinderat sind nicht kompetent ausserhalb des Baugebietes verbindliche Auskünfte und Bewilligungen zu erteilen ohne kantonale Zustimmung. Der aus Treu und Glauben (Art. 9 BV) abgeleitete Vertrauensschutz hilft in solchen Fällen dem Bauherrn nicht weiter.