Baulinien werden in einem Sondernutzungsplan (Erschliessungsplan, Gestaltungsplan) erlassen. Baulinien begrenzen die Überbauung; sie gehen den allgemeinen Abstandsvorschriften (Grenzabstand, Gebäudeabstand) vor.
«Justitias Blog»
Fälle aus der Praxis...
Grenzabstand oder Baulinie?
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- By Dr. iur. Markus Siegrist