Illegal bauende Grundeigentümer resp. Grundeigentümer, welche einer rechtskräftigen Rückbauverfügung nicht nachkommen, resp. deren Rechtsnachfolger infolge einer Handänderung, dürfen nicht besser gestellt werden als Bauherren, die gesetzeskonform handeln und vorgängig um eine Baubewilligung ersuchen bzw. nach rechtskräftiger Verfügung eines Rückbaus diesen fristgerecht vornehmen.