Solange ein Nachlass nicht geteilt ist, haben die Erbinnen und Erben in ihren Steuerklärungen das Einkommen und das Vermögen aus der nicht verteilten Erbschaft ab Todestag bis zur Erbteilung anteilmässig entsprechend den Erbquoten zu versteuern. Die Erbengemeinschaft selbst ist nicht Steuersubjekt, d.h. sie wird nicht besteuert.