Die Aufsichtsanzeige dient in erster Linie dazu, die Aufsichtsbehörden auf Pflichtverletzungen der unterstellten Behörden sowie von Mitarbeitenden aufmerksam zu machen. Die Aufsichtsbehörde greift nur dann ein, wenn klares Recht verletzt worden ist, wesentliche Verfahrensvorschriften oder öffentliche Interessen offensichtlich missachtet worden sind und sofern der betreffende Entscheid nicht gleichzeitig mit einem Rechtsmittel angefochten worden ist.