Verlässt die Mieterin die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht, schuldet sie dem Vermieter eine Entschädigung, deren Höhe grundsätzlich dem vereinbarten Mietzins entspricht.
Verlässt die Mieterin die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht, schuldet sie dem Vermieter eine Entschädigung, deren Höhe grundsätzlich dem vereinbarten Mietzins entspricht.