Stellt Airbnb eine unzulässige Nutzungsänderung dar? Kann Airbnb im Stockwerkeigentum verboten werden?
Ob das dauernde gewerbsmässige Feilbieten einer Wohnung zur tagweisen Buchung über Plattformen wie Airbnb zulässig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (tradierte Nutzungsweise, Erstwohn- oder Ferienliegenschaft, Intimität des Hauses, Häufigkeit der Wechsel, Grad der Immissionen). Sind die Stockwerkeinheiten dem Wohnzweck gewidmet und geht es um eine Erstwohnresidenz mit gehobenem Standard, liegt eine unzulässige Nutzungsänderung vor.
Sieht das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft ein Verbot tage-, wochen- oder monatsweiser Vermietung vor, ist dies eine zulässige autonome Satzung der Stockwerkeigentümergemeinschaft in Bezug auf die Nutzungsweise.